Containerterminal: Ein Weg vor Gericht ist zu, andere bleiben offen

Das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) in Warschau hat die Kassationsbeschwerde des Vereins Lebensraum Vorpommern gegen die Umweltentscheidung für das Tiefwasser-Containerterminal in Swinemünde vollständig abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Hafenverwaltung Stettin und Swinemünde gab es Ende September bekannt.

Die Umweltentscheidung hatte die polnische Generaldirektion für Umweltschutz erlassen. Im Juli 2025 setzte das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau ihren Vollzug vorübergehend aus. Die deutschen Kläger verwiesen unter anderem auf Munition aus dem Zweiten Weltkrieg, mögliche chemische Kampfstoffe am Meeresboden und die Gefahr für Schweinswale. Für rechtswidrig erklärte das Gericht die Entscheidung damals nicht.

Was sich ändert

Diese Entscheidung kann vor Verwaltungsgerichten nicht mehr angefochten werden. Hafensprecherin Weronika Gocłowska sagte der Zeitung „Głos Szczeciński“, die Gegner könnten sich nun auf spätere Schritte konzentrieren, etwa auf die Vertiefung der Fahrrinne.

Davon gibt es mehrere. Vize-Infrastrukturminister Arkadiusz Marchewka nannte Umweltentscheidungen für die 70 Kilometer lange Zufahrt und für 17 Meter tiefe Kais. Das Projekt „Kap Pommern“ umfasst 186 Hektar neues, im Meer aufgeschüttetes Land. Die Ausschreibung für dessen Bau soll noch in diesem Jahr starten. Laut „Tygodnik Solidarność“ hat der Hafen einen Vorvertrag über eine 30-jährige Pacht mit einem Konsortium um die belgische DEME-Gruppe unterzeichnet.

Zwei Streitlinien

Kritik kommt von zwei Seiten. Auf der deutschen Seite Usedoms fürchten Gemeinden und Bürgerinitiativen Schiffsverkehr, Lärm und Folgen für die Badestrände der Kaiserbäder. In Polen stellt ein Teil der Opposition das Projekt selbst infrage. Der PiS-Abgeordnete Marek Gróbarczyk, von 2015 bis 2020 Minister für Meereswirtschaft, argumentiert, das ursprüngliche Terminal habe 70 Hektar umfasst. Das heutige Projekt sei ein anderes und brauche eine neue Umweltprüfung. Die Regierung sieht das anders.

Deutsche Medien beschrieben das Urteil als „erneuten Rückschlag für die Gegner“ (dpa, u. a. WELT und Stern). Polnische Regionalmedien sprachen häufiger von „ausländischen Blockadeversuchen“. So formulierte es auch der Hafen in seiner Mitteilung.

Quellen: Nasz Bałtyk / Mitteilung ZMPSiŚ (30.9.); Głos Szczeciński (2.10.); Tygodnik Solidarność (2.10.); WELT / dpa (2.10.).

Illustration: KI-generiert, kein Foto vom Ort des Geschehens.

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